Die Rahmenkleingartenordnung gilt für alle im LSK organisierten Kreis-, Territorial-, Regional- und Stadtverbände und deren
Kleingärtnervereine (nachfolgend Verbände genannt). Sie ist Bestandteil der mit den einzelnen Pächtern abgeschlossenen
Verträge. Grundlage dieser Ordnung ist das Bundeskleingartengesetz (BKleingG) in der jeweils gültigen Fassung.